zum neuen Infektions-Schutzgesetz
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Die Art und Weise, wie das Infektions-Schutzgesetz durchgepaukt wurde, sollte für einige Menschen erneut die Augen öffnen. Zumindest die Menschen, die denken, das Grundgesetz wäre auch nur einen Pfifferling wert und wäre für die Menschen da.

In dem Gesetz geht es darum, u.a. die Unverletzlichkeit der Privatwohnung zu umgehen, ohne richterliche Beschlüsse. Es werden Impf-Zentren (IZ) angelegt, in denen die Pharma-Industrie mit den dort Internierten zeitlich nicht ausreichend erforschte Impfstoffe probiert gegen einen Virus, der wissenschaftlich nicht bewiesen ist.

Gleichzeitig bringt ein Schwab, Klaus, ein Buch heraus, in dem u.a. über die Verschmelzung der physischen (Körper, Geist und Seele) sowie der digitalen Identität schwadroniert wird.

Die digitale Identität gehört den Technokraten, und nach der Verschmelzung gehört ihnen auch die physische, die biologische, von dem Schöpfer, Kreator, Gott gegebene Identität.

Und damit haben wir die Situation: der Mensch dient der Technik und nicht die Technik dem Menschen.

Es geht nicht um Corona, denn bislang ist nicht bekannt (vielleicht liegt ja auch Irrtum vor?) das der Virus wissenschaftlich je bewiesen wurde bzw. isoliert wurde.

Es geht um Versklavung und Menschenhandel. Leider betrifft es die Menschen so lange nicht bis es sie dann selber betrifft. Hinterher einem Recht zu geben ist leicht, aber zu spät.

Zitat Rechtsanwalt Ralf Ludwig, Kulmbach, 18.11.2020, ab Minute 10:01: „Der §28a, Absatz 2 Infektionsschutzgesetz, der neue Paragraph, der hilft uns eigentlich, weil der sagt nämlich, dass Maßnahmen nur zulässig sind, wenn es Infektionen gibt. Es gibt aber keine Infektionen in diesem Land. Es gibt nur Test-Positive! Das heißt, ich habe jetzt gerade gelesen, der Bundespräsident hat das Gesetz unterzeichnet und damit ist de Jura die Pandemie vorbei. Denn ab Morgen müssen die Gesundheitsämter zwingend nachweisen, dass es nicht nur Test-Positive gibt, sondern, dass Diejenigen, die einen positiven PCR-Test, auch ein sogenanntes anzuchtfähiges Agens haben, d. h. dass das, was da gefunden wurde anzuchtfähig und damit infektiös. Ist es das nämlich nicht, gibt es keine Infektion und wenn es keine Infektion gibt, darf es auch keine Maßnahmen geben. Und das ist ab Morgen erforderlich, weil es jetzt so im Gesetz steht. Und jeder Mitarbeiter im Gesundheitsamt kann sich darauf freuen, er macht sich nämlich strafbar, wenn er das jetzt nicht so tut ab Morgen. Und das heißt, wir werden ab Morgen auch darauf drängen ähnlich wie es in Portugal war. Das portugiesische Berufungsgericht hat die Quarantänemaßnahmen allesamt aufgehoben mit der Begründung: Wir haben nur einen PCR-Test und ein PCR-Test weist keine Infektion nach.

Mit genau der gleichen Begründung muss ab Morgen auch jedes Gericht in Deutschland argumentieren und wenn sie das nicht machen, dann ist das der Beweis dafür, dass es völlig richtig ist mit noch viel mehr Menschen auf die Straße zu gehen, denn dann geht es überhaupt nicht mehr, nicht mal mehr in ihren Köpfen um Gesundheit. Bisher konnten sie ja sagen: „Wir haben es nicht gewusst“. Durch dieses Gesetz kann kein Richter ab Morgen mehr sagen: Ich habe es nicht gewusst“. Ab Morgen kann auch kein Polizist mehr sagen: „Ich habe es nicht gewusst“ Weil jeder von den Polizisten, die hier stehen, kann einfach ins Infektionsschutzgesetz gucken. Da gibt man z. B. einfach in Google IFSG ein, das ist das Infektionsschutzgesetz und guckt nach §2 Ziffer 2. Da steht drin was eine Infektion ist. Und dann wird man wissen, dass es keine Infektion in diesem Land gibt. Es gibt keine Infektion! Und wenn es keine Infektion gibt, dann gibt es auch keine Maßnahmen. Das heißt, alle Maßnahmen, die ab Morgen (19.11.2020) getroffen werden, verstoßen gegen das Infektionsschutzgesetz! Das heißt, alle Maßnahmen ab Morgen sind rechtswidrig!” (Zitat Ende)

Rechtsanwalt Ralf Ludwig, Kulmbach
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