eurofighter typhoon in flight over spain

Eurofighter: im Auftrag von
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Im Auftrag von

…. wird am Niederrhein vom 2. bis 6. November 2026 fleißig geübt, gleich hier bei uns um die Ecke, in Weeze (Flughafen).

Dann trainiert die Bundeswehr, wie Eurofighter auch von zivilen Flughäfen aus eingesetzt werden können. Im Ernstfall sollen die Flugzeuge nicht ausschließlich von ihren Heimatstandorten aus operieren können.

Man lässt uns wissen:

„Dieses Manöver dient im „übergeordneten Sinne“ ganz klar der Nato-Bündnisverteidigung“.

Aus der Sache kommen wir nicht raus. Wobei es natürlich auch so eine Sache ist, weil man sich als (Deutsch) Land mit noch über 50 Staaten im Krieg befindet.

In so manch einem Kommentar unter solchen Ankündigungen wird dann immer darauf verwiesen, dass ja früher regelmäßig Tornados über die Region hinweg fegten, die am damaligen britischen Flughafen Laarbruch der Royal Force (RAF) stationiert waren. So spricht man davon, dass das „Laarbruch-Feeling“ zurückkehrt.

Ganz einfach!

Es ist also ganz einfach erklärt, vor allem dann, wenn einem der Besatzungsstatus des Landes nicht bekannt ist.

Es finden militärische Handlungen statt, zwar fremdbestimmt, aber dennoch bestimmt.

Zur RAF Laarbruch (1954–1999)

Im Jahr 1953 ordnete die britische Besatzungsbehörde noch unter den rechtlichen Rahmenbedingungen der Nachkriegszeit den Bau des Militärflugplatzes in der Heeser Heide bei Weeze an. Die Rechtsstellung der dort stationierten britischen Soldaten wurde durch das NATO-Truppenstatut und dessen Zusatzabkommen geregelt. Nach dem Ende des Kalten Krieges zogen die britischen Streitkräfte ab. Das Gelände wurde Ende 1999 an die deutschen Behörden übergeben und in den heutigen zivilen Airport Weeze (Flughafen Niederrhein) umgewandelt.

Das bedeutet im Umkehrschluss:

Auch wenn der Flughafen Weeze heute ein ziviler Verkehrsflughafen ist, ist er weiterhin eng mit der Verteidigung verknüpft: »Siehe Rüstungsproduktion: Auf dem Gelände befindet sich eine moderne Fabrik von Rheinmetall zur Produktion von Rumpfmittelteilen für den US-Kampfjet F-35.

Und was sind das nun für Zusatzabkommen?

Die rechtlichen Sonderregeln für in Deutschland stationierte ausländische Streitkräfte basieren auf dem NATO-Truppenstatut (NTS) von 1951 und dem maßgeblichen Zusatzabkommen (ZA-NTS). Diese völkerrechtlichen Verträge gewähren den Truppen, ihren zivilen Gefolgen und deren Angehörigen weitreichente Privilegien, Ausnahmen und Immunitäten gegenüber dem allgemeinen deutschen Recht.

Der Besatzungstatus hat somit nie an Gültigkeit verloren, nur der Wortlaut ist ein anderer…

Zum Verzicht der Bundesrepublik: In vielen anderen Fällen hat Deutschland im Zusatzabkommen vorab auf seine primäre Strafgerichtsbarkeit verzichtet.

Wenn die Bundesrepublik Deutschland auf ihre primäre (bevorrechtigte) Gerichtsbarkeit verzichtet, bedeutet dies im völkerrechtlichen Kontext – insbesondere im Rahmen des NATO-Truppenstatuts und dessen Zusatzabkommens (ZANTS) –, dass deutsche Gerichte und Staatsanwaltschaften die Strafverfolgung einer Tat nicht selbst übernehmen. Stattdessen überlässt Deutschland dem Entsendestaat (z. B. den USA) das Vorrecht, das Vergehen nach dessen eigenem Militärstrafrecht zu verfolgen und abzuurteilen

… wobei wir dann wieder bei den „unkündbaren Siegerrechten für Deutschland“ angekommen wären .. »siehe Beitrag /Beiträge im Kommentar

Vielleicht macht es an dieser Stelle Sinn, noch ein wenig über die Entstehung und Weitergeltung alliierter Rechte zu erfahren.

Dass die USA ihre aus der Besatzungszeit stammenden Rechte auch in der Gegenwart durchaus in Anspruch nehmen, zeigte sich insbesondere auch in den Jahren nach der Jahrhundertwende in dem zweiten Golfkrieg. In größerem Maße wurden Truppen von Deutschland aus dem Irak eingesetzt und gefangene Iraker über deutsche Flughäfen nach Guantanamo ausgeflogen. (Ein Vorgang unter vielen). Denken wir nur aktuell an die Einbeziehung Deutschlands in den Ukraine-Krieg.

Fest steht: Wir haben in Deutschland komplizierte Rechtsverhältnisse.

Fest steht auch: Bis heute werden Deutschland noch von 53 Staaten die sonst üblichen Friedensverträge verweigert. An gleich drei Stellen der fast heiligen UN-Charta wird unser Land als Feind bezeichnet.

Bevor auf deutschem Boden in der Bundesrepublik um die Opferbereitschaft junger Menschen gebuhlt wird, um in den Krieg zu ziehen, wäre es dann nicht längst an der Zeit, die diskriminierenden Vorrechte der Alliierten auf deutschem Boden und gegen deutsches Eigentum abzulösen und nach mehr als 80 Jahren Kriegsende die volle Souveränität zu erlangen?

Und bevor nun jemand auf eine vermeintliche Souveränität durch den 2+4 Vertrag verweist: Zu dem Vertrag vom 27. und 28. September 1990, dem Vertrag über die Beziehungen zwischen der BRD und den Westmächten, sei erwähnt, dass insbesondere die Artikel 7.1. und 13.1. des Deutschlandvertrages als weiterhin gültig erklärt wurden – damit eine weitere folgenreiche Einschränkung der deutschen Souveränität besiegelt.

Es verhält sich also vielmehr so, dass 1990 die Bindekraft der Urteile des Nürnberger Prozesses per Vertrag ein weiteres Mal verlängert wurden. 1990 wurde der Überleitungsvertrag durch den Zwei-plus-Vier-Vertrag abgelöst, und die Siegermächte bestanden dabei darauf, dass der besagte Artikel 7 (1) des Vertrages von 1954 weiterhin Bestand hat.

Von deutscher Seite wurde das noch einmal zugesichert. Die Folge davon: Kaum einer weiß heute, wo Historiker und Autoren aus der früheren Bundesrepublik gesetzestreu die Siegerlesart der Geschichte zu Papier gebracht und nachfolgenden Historikern und Autoren als irreführendes Erbe hinterlassen haben.

Abgesehen von der immer noch bestehenden Feindstaatklausel: „Seit 1945 befindet sich Deutschland in einer bizarren Situation: Als großer UN-Geldgeber und verlässlicher Partner ist es nach der UN-Charta noch immer „Feindstaat“. Die Politik sieht es gelassen.

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