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Vermögensverschleierungsbekämpfungsgesetz
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Finanzminister Lindner hat mit dem Entwurf zum Vermögensverschleierungsbekämpfungsgesetz (VVBG) ein Gesetz vorgelegt, welches das Potential hat Ihr Vermögen relativ einfach einzuziehen und die Grundlage für die Umsetzung links-grüner Enteignungsphantasien bilden kann.

Offiziell soll mit dem neuen Gesetz die Verschleierung von Vermögenswerten etwa im Zusammenhang mit Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Steuerhinterziehung wirksamer bekämpft werden. Dazu soll innerhalb des neuen Bundesamts zur Bekämpfung von Finanzkriminalität ein Ermittlungszentrum Vermögensverschleierung als spezialisierte Einheit für administrative Vermögensermittlungen geschaffen werden.

Unabhängig von einem Strafverfahren sollen demnach verdächtige Vermögensgegenstände jeglicher Natur ab 100.000 Euro eingezogen werden können.

Wenn man sich die Kriterien für den „Verdacht“ näher anschaut, gleicht dies jedoch einem Generalverdacht. Jeder der es zu einem Häuschen, Wertdepots oder Bargeld gebracht hat, ist mit etwas Auslegung unter diese Kriterien zu subsumieren. So ist das Vermögen z.B. bereits verdächtig, wenn die tatsächlichen Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Person bei objektiver Betrachtung nicht ausreichen, um den Vermögensgegenstand zu erwerben oder man in einem geografischen Risikogebiet ansässig ist oder dort eine erhebliche Geschäftstätigkeit entfaltet.

Heißt im Klartext, wenn ich sparsam bin oder in einem „Schurkenstaat“ wie Zypern oder Malta meine Geschäfte tätige, ist mein Vermögen verdächtig und kann eingezogen werden ohne jegliches strafrechtliches Verfahren.

Bewusst schwammige Kriterien laden hier ein Ihr Vermögen einzuziehen und später dann möglicherweise zu enteignen.

Auffällig ist, dass auch z.B. die Gewerkschaft der Polizei (GDP) rein gar nichts von dem Gesetzesentwurf hält und nicht an eine Bekämpfung der Geldwäsche dadurch glaubt. In Ihrer Stellungnahme heißt es: „Der vorliegende Entwurf schließt jedoch nicht die seit Jahrzehnten bestehende Lücke zur wirksamen Bekämpfung von Finanzkriminalität mit den Mitteln des Verwaltungsrechts und bringt in der Bekämpfung der Finanzkriminalität keinen wirklich deutlichen Mehrwert.“

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) geht sogar noch einen Schritt weiter und hält den Gesetzentwurf für verfassungswidrig. „Die Einziehungsregelung in § 14 III des geplanten Gesetzes enthält aus Sicht der BRAK eine verurteilungsunabhängige Einziehung jenseits von Katalogtaten und unterhalb des Anfangsverdachts. Schon mit diesen beiden begrenzenden Elementen wird die neue verurteilungsunabhängige Einziehung nach § 76a IV StGB verfassungsrechtlich kritisiert.“ Wie oben bereits gesagt, die Kriterien sind für derartige Maßnahmen einfach zu niedrigschwellig und zu unbestimmt.

Weiter ist zu erwarten, dass bei der geplanten Verfahrensbündelung selbst bei einer Begrenzung auf hochwertige Vermögensgegenstände, eine „Lawine von Verdachtsmeldungen“ bei Staatsanwaltschaften und Gerichten ausgelöst wird. Auch hier wird also das Denunziantentum staatlich gefördert und trägt zu einer weiteren Überlastung der Gerichte und Staatsanwaltschaften bei.

Verfolgt der Gesetzesentwurf von Finanzminister Lindner also nur die Bekämpfung von Geldwäsche, sollte er dem Expertenrat Folge leisten und es entsprechend überarbeiten. Ich denke aber eher, dass wir demnächst über diesen Entwurf abstimmen werden und die Ampel ihre Mehrheit nutzen wird dieses Gesetz durchzubringen. Den Rest überlasse ich Ihren Gedanken.

uwe witt
@unzensiert / @unzensiertV2

Anmerkung: das gilt sicher nur für BRD Personen bzw. Personal.
Übrigens: wenn das Gesetz mal draussen ist, dann können sehr leicht die Grenzen verschoben werden….. wer bei 100.000 Euro noch abwinkt der wird sich ärgern, wenn plötzlich der Wert auf 1.000 Euro gesenkt wird. Das Gesetz ist dann aber draussen.

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