silhouette of woman reaching the moon

Notizen zum Thema PERSON:
5 (5)

Klicke um zu bewerten!
[Gesamt: 5 Durchschnitt: 5]

Notizen zum Thema PERSON:
ANMELDUNG der JURISTISCHEN EINHEITSPERSON BEI DER MELDEBEHÖRDE
ANZEIGE DER NUTZUNG DER ÖFFENTLICHEN LIZENZPERSON
Titel Bundesmeldegesetz-Abkürzung BMG-ArtBundesgesetz-Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Az: 52-1956-B-Geburtenbuch als e i- g e n e r Familienname
Anzumeldende PERSON als Nutzungsrecht des LIZENZGEBERS-hier explizit Budesrepublik Deutschland im Geltungsbereich des Bundesmeldegesetzes
gemäß Vertrag Nr.: BPA-203533826 PEIFER,GERHARD/DEUTSCH
Artikel 7,10,11 EGBGB,Art [19/III GG]
generiert über beglaubigter Auszug Geburtsurkunde 52/1956 durch Standesbeamten und dem Hinweis aus §21(3)Ziff5PStG.
Art. 10-Name i.V.m.Artikel [27 GG-einheitliche Handelsflotte]
(1) Der Name einer Person unterliegt dem Recht des Staates, dem die Person angehört.
PEIFER,GERHARD/DEUTSCH gehört dem Eigentümer Bundesrepublik Deutschland und ist dem Inhaber und Nutzungsberechtigten in dieser Form zur Nutzung der Geschäftsfähigkeit als autorisierter Repräsentant und Inhaber in dieser FORM zu überlassen,ansonsten durch Streichung des §6BGB keine Geschäftsfähigkeit der natürlichen Person besteht.
Paragraf 6 BGB–seit 01.01.1992 g e s t r i c h e n [1. Januar 1992]
[1. Januar 1975–1. Januar 1992
Entmündigung ist Entzug der Geschäftsfähigkeit.
Prozessfähigkeit deckt sich grundsätzlich mit Geschäftsfähigkeit.
Die Prozessfähigkeit richtet sich gem. § 52 ZPO grundsätzlich nach der Geschäftsfähigkeit.
Art. 7 EGBGB-Rechtsfähigkeit und Geschäftsfähigkeit
(1) 1Die Rechtsfähigkeit und die Geschäftsfähigkeit einer Person unterliegen dem Recht des Staates, dem die Person angehört.
Art. 11 EGBGB-Form von Rechtsgeschäften
(1) Ein Rechtsgeschäft ist formgültig, wenn es die Formerfordernisse des Rechts, das auf das seinen Gegenstand bildende Rechtsverhältnis anzuwenden ist, oder des Rechts des Staates erfüllt, in dem es vorgenommen wird.
4) Ein Rechtsgeschäft, durch das ein Recht an einer Sache begründet oder über ein solches Recht verfügt wird, ist nur formgültig, wenn es die Formerfordernisse des Rechts erfüllt, das auf das seinen Gegenstand bildende Rechtsverhältnis anzuwenden ist.
Eine explizite Formdarstellung unter PEIFER,GERHARD/DEUTSCH ist somit vorgeschrieben und gesetzlich vorgeschrieben
Ergibt sich die lateinische Schreibweise des Namens aus einer Personenstandsurkunde oder aus einer anderen öffentlichen Urkunde des Heimatstaates der betreffenden Person (z.B. Reisepass), ist diese Schreibweise maßgebend, Art. 2 Abs. 1 NamÜbK und A 4.2 PStG-VwV. Liegt ein solcher Ausweis vor, scheidet eine Transliteration aus (BGH, NJW-RR 1994, 578, 580; Senat, Beschluss vom 4. April 2000 – 1 W 8107/99 – BeckRS 2000, 04351
Gemäß Art 19/III GG darf der Wesensgehalt(Transliteration oder Transskription) nicht verändert werden, zudem die Schreibweise Grudrechterechtigt ist.
Wohnhafte PERSON /LIZENZPERSON der ADRESSE :
FELSENKIRCHSTRAßE 6,55743 IDAR-OBERSTEIN damit PEIFER,GERHARD/DEUTSCH
Inhaber und Nutzungsberechtigter/Lizenznehmer
Mensch-liche, n a t ü r l i c h e Person mit e i g e n e m F a m i l i e n n a m e n,transliteriert nach deutschem Recht : P e i f e r, Gerhard ,geboren am: 12.September 1956,01:30 Uhr,Wohnsitznahme als Inhaber der Lizenz in Anschrift: Felsenkirchstraße [6], [55743] nähe IDAR-OBERSTEIN(Land).
Zurechenbarkeit:
Der Lizenznehmer selbst erwartet zwecks Vertragserfüllung damit auch eine Zurechenbarkeit als Inhaber(Rechtssubjekt) zum Handeln über das vorgeschriebene Rechtsobjekt.
Es wird darauf hingewiesen,daß ohne Zurechenbarkeit zur Lizenz Geschäftsfähigkeit keine Haftungszusage für das LIZENZOBJEKT übernommen werden kann und die Haftung beim faktischen Geschäftsführer und deren PERSONALAUSWEISPERSONEN übergeben wird.
Insbesondere wird auf Artikel 11 EGBGB verwiesen:
Art 11 EGBGB-Form von Rechtsgeschäften
(1) Ein Rechtsgeschäft ist formgültig, wenn es die Formerfordernisse des Rechts, das auf das seinen Gegenstand bildende Rechtsverhältnis anzuwenden ist, oder des Rechts des Staates erfüllt, in dem es vorgenommen wird.
(2) Wird ein Vertrag zwischen Personen geschlossen, die sich in verschiedenen Staaten befinden, so ist er formgültig, wenn er die Formerfordernisse des Rechts, das auf das seinen Gegenstand bildende Rechtsverhältnis anzuwenden ist, oder des Rechts eines dieser Staaten erfüllt.
(4) Ein Rechtsgeschäft, durch das ein Recht an einer Sache begründet oder über ein solches Recht verfügt wird, ist nur formgültig, wenn es die Formerfordernisse des Rechts erfüllt, das auf das seinen Gegenstand bildende Rechtsverhältnis anzuwenden ist.
Weitere Gesetzliche Vorschriften
Dem Namensstatut unterfällt grundsätzlich auch die Schreibweise des Namens (BGH, NJW 1993, 2241, 2242; Senat, Beschluss vom 30. September 2014 – 1 W 519/13 – MDR 2014, 1397; Hepting/Hausmann, in: Staudinger, BGB, 2013, Art. 10 EGBGB, Rdn. 54), wozu auch die Verwendung bestimmter Schriftzeichen gehört (Senat, Beschluss vom 8. August 1995 – 1 W 6425/94 – StAZ 1996, 301, 302).
Transliteration (von lateinisch trans ‚hinüber‘ und litera (auch littera) ‚Buchstabe‘) bezeichnet in der angewandten Linguistik die buchstabengetreue Übertragung von Wörtern aus einer Schrift in eine andere (z. B. griech. φ als ph, runisch ᛜ als ng).
Transliteration bezeichnet in der angewandten Linguistik die buchstabengetreue Übertragung von Wörtern aus einer Schrift in eine andere.
Zur Unterschrift
Die Unterschrift mit dem F a m i l i e n n a m e n individualisiert den Unterzeichner (Aussteller der Urkunde) ausreichend, nur der Vorname genügt nicht (BGH, 25. Oktober 2002 – V ZR 279/01, I.4.b.aa). Im Rechtsverkehr dient der F a m i l i e n n a m e und n i c h t der Vorname der Unterscheidung einer Person (BGH aaO ).
§ 12 BGB Namensrecht
Wird das Recht zum Gebrauch eines Namens dem Berechtigten von einem anderen bestritten oder wird das Interesse des Berechtigten dadurch verletzt, dass ein anderer unbefugt den gleichen Namen gebraucht, so kann der Berechtigte von dem anderen Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann er auf Unterlassung klagen.
Um eine Zurechenbarkeit zwischen I n h a b e r und Nutzungsperson zu gewährleisten,wird schon jetzt darauf aufmerksam gemacht,daß jeder Inhaber eines öffentlichen Dokumentes im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet und berechtigt ist ,die Nutzung des Sachrechtes nicht zu beinträchtigen und nicht unbefugt andere Obligationen einzusetzen.
TitelBundesmeldegesetz-Abkürzung:BMG-Art:Bundesgesetz
Geltungsbereich:Bundesrepublik Deutschland
Art. 10 EGBGB-Name
(1) Der Name einer Person,hier PEIFER,GERHARD unterliegt dem Recht des Staates, hier Bundesrepublik Deutschland die Eigentümer der Lizenz ist und der Nutzer besitzt Prozessführungsbefugnis , den Prozess als richtige Partei im eigenen Namen zu führen. Diese Befugnis steht in der Regel dem Inhaber des Rechts zu(Unterschriftsperson),hier P e i f e r, Gerhard
by P e i f e r, Gerhard a.R.
Als Nutzer der LIZENZ PEIFER,GERHARD
PS: Für andere Obligationen /Personen, welche nicht versichert sind, wird keine Haftung übernommen. zumal der Inhaber sich selbst strafbar machen würde. Die Würde des Inhabers mit eigenem F a m i l i e n n a m e und der Inanspruchnahme der im Wesensgehalt nicht änderbaren LIZENZPERSON ist zu achten.
Danke Peifer von Gerd

Print Friendly, PDF & Email
Klicke um zu bewerten!
[Gesamt: 5 Durchschnitt: 5]

#########################

Wenn Du magst kannst Du uns, für die Mühe und den Zeitaufwand einen Kaffee hinterlassen,
Vielen Dank❤️🙏🏻❤️🙏🏻❤️🙏🏻

Die Redaktion distanziert sich vorsorglich von jedem Artikel. Die Artikel spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung der Redaktion wieder, vielmehr dienen sie nur zur freien Meinungsbildung. Niemand ist perfekt, und Irrtum ist möglich. Zudem: es ist nur eine Information und hat nicht zwangsläufig die Aufmerksamkeit der Redaktion.

Als Amazon-Partner verdient der Blogbetreiber an qualifizierten Verkäufen über die im Blog eingefügten Amazon-Links. Dieser Verdienst wird nahezu vollständig in Tierfutter umgesetzt.

Um Beiträge zu kommentieren oder mit Sternen zu bewerten musst Du registriert und angemeldet sein. Noch nicht eingeschrieben?

Waldkraft

„Chlordioxid ist der wirksamste Bakterienkiller, den die Menschheit kennt.“


👉 Chlordioxid von Waldkraft

Folge uns auf Telegram

Folge uns auf Telegram
https://t.me/+OsDKFYUGdoZkYTdi
18,99 EUR Amazon Prime
Stand: 29. März 2024 7:28 time
Jetzt auf Amazon kaufen

Print Friendly, PDF & Email

Kommentar hinterlassen