Gehorsame Unternehmer vergraulen ihre eigenen Kunden
In dunkelsten Zeiten forderte man die Bürger auf, nicht in Geschäften bestimmter Bevölkerungsgruppen zu kaufen, weil diese Menschen von der Politik zum Feindbild erkoren wurden. So traurig es ist, Feindbild-Politik funktioniert bis heute. Allerdings zeigen die braven Untertanen der Neuzeit verstärkt die Tendenz, sich ins eigene Knie zu schießen: Immer wieder fallen regierungshörige Unternehmen damit auf, dass sie ihren eigenen Kundenstamm begrenzen wollen. Pochten entsprechende Kandidaten zu Corona-Zeiten auch außerhalb von G-Regeln auf den Ausschluss Ungeimpfter, so versucht man sich heute an der Ausgrenzung der „Rechten“.
Ein Kommentar von Vanessa Renner
Ein kurioses Beispiel, das auf X für einiges Kopfschütteln sorgte, lieferte jüngst ein Kaffeeshop aus Tübingen: Wollte man dort eine Bestellung tätigen, so musste man an der Kasse angeben, dass man sich von „rechtem Gedankengut“ distanziere. „Insbesondere hege ich keinerlei Sympathien für die AfD und ihr nahestehende Gruppierungen“, hieß es dort weiter. Wer hier kein Häkchen setzte, konnte seinen teuren Kaffee nicht bestellen. Natürlich dürfen Unternehmer ihre ganz persönlichen Sympathien und Antipathien hegen wie jeder andere auch – doch seit wann liegen Gesinnungstests in Deutschland wieder im Trend? Fand Geschichtsunterricht bei diesen Menschen nur freitags statt, als man die Schule schwänzte?
Zwischenzeitlich änderte man den Text dahingehend, dass man sich als Kunde doch bitte zu den Werten des Grundgesetzes bekennen möge und das „rechtsradikale Konzept der Remigration“ abzulehnen habe. Abzuschieben, wer per Gesetz kein Recht hat, hier zu sein, ist übrigens nicht rechts, sondern richtig – alles andere tritt geltende Gesetze in Deutschland mit Füßen. Es gibt kein Grundrecht darauf, illegal durch zig sichere Staaten in ein fremdes Land einzureisen und sich von der Bevölkerung dort alimentieren zu lassen, so „rechts“ man diese Tatsache auch finden mag. ….
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