Gericht verneint Recht auf Bargeldzahlung, Banken schließen Haftung bei Beschlagnahmungen “von hoher Hand” aus
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Gleich zwei wichtige Punkte:

1) “Das deutsche Bundesverwaltungsgericht verneinte jüngst, dass der Bürger ein Recht auf Barzahlung habe. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass es keine rechtlichen Hürden gibt, den gesamten Zahlungsverkehr auf elektronische Zahlung über Bankinstitute umzustellen.”

2) Banken schließen Haftung auch bei unrechtmäßigen Beschlagnahmen und Sperren aus

In den AGB’s vieler Banken findet sich folgender Passus:

“Haftung der Bank; Mitverschulden des Kunden

(3) Störung des Betriebs
Die Bank haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (zum Beispiel Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland) eintreten.”

Auf Nachfrage eines Kunden, was unter “Verfügungen von hoher Hand” gemeint sei, kam von einer Bank die Antwort:

»Unter „Verfügungen von hoher Hand“ versteht man in diesem Zusammenhang vor allem staatliche Maßnahmen wie beispielsweise Enteignungen oder Beschlagnahmen, unabhängig davon ob sie berechtigt sind oder nicht. In Bezug auf das Bankgeschäft kommen hier beispielsweise die Beschlagnahme oder Sperrung von Kontoguthaben in Betracht, zum Beispiel aufgrund eines Wirtschaftsembargos oder wegen politischer Auseinandersetzungen.«

Das heißt, dass Regierungen und Institutionen aus dem In- und Ausland allen politisch unbequemen Kontoinhabern deren Konten sperren und Gelder beschlagnahmen können.

Alle weiteren Hintergründe und welche Banken u.a. die “Verfügungen von hoher Hand” in ihren AGB mit erwähnen:

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