a certificate and lady justice figurine on table

Ehemalige Urkundsbeamtin berichtet
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Schockierend, wie eine ehemalige Justizangestellte über die Machenschaften der Justiz berichtet und dabei Dinge aufzählt, die kaum vorstellbar sind.
Warum Beamte und Richter sich nicht an Recht und Gesetz halten müssen?
Der Laie wird das nicht verstehen, sagt Angelika Schmidt (Name geändert). Formvorschriften werden aufgezählt und wie diese umgangen werden sollen. Viele Gesetze zählt Schmidt auf und warum diese ohne Strafe umgangen werden können. Schmidt erklärt: Der Ursprung liegt bei den juristischen Begriffen. Es gibt eigentlich keine lebendigen Menschen bei Gericht oder sie werden einfach nicht beachtet.
Beispiel der Anrede: Frau/Herr Vorsitzende/r; Herr Verteidiger;
Herr Staatsanwalt; der die Angeklagte; das Gericht erlässt folgenden Beschluss; Name Richter/in am Amtsgericht; Justizangestellte als Urkundsbeamtin Name usw. Es sind alles nur juristische Begriffe – also Sachen. Keines dieser Begriffe beweist, dass es sich dabei um einen Menschen handelt.
Diese Erfahrung werden auch schon alle die gemacht haben, die Briefe von Behörden erhalten. Oft sind auf Bescheide verschiedene Namen oder lediglich Dienstbezeichnungen angegeben. Besser ist natürlich immer der Vermerk: „Maschinell erstellt und ohne Unterschrift gültig“. Dabei ist gar nichts ohne Unterschrift gültig. Und wenn eine Unterschrift geleistet wird, dann nur noch unlesbar. Man könnte es ja sonst nachverfolgen.

Frage: Was genau bedeuten die aufgezählten Begriffe dann nun eigentlich?
Schmidt: Ich erkläre es etwas vereinfacht. Richter, Verteidiger, Staatsanwalt, Urkundsbeamtin usw. sind lediglich Berufsbezeichnungen. Dann taucht ja der Name noch auf. Doch ein Name hat sehr viele Bedeutungen. Schließlich hat alles einen Namen. „Name“ ist aber auch wieder nur eine Bezeichnung für eine juristische Person oder eines Gegenstandes, Vereins, Stiftung oder einer Firma. Und seit wann muss eine Sache NAME / Berufsbezeichnung (juristische Person) Gesetze einhalten?

Frage: Wie ist das bitte zu verstehen?
Schmidt: Fast alle Prozesse sind öffentlich. Das beste Beispiel ist ein Strafprozess. Dort werden prinzipiell nur alle Daten des Angeklagten verlesen – mit vollständiger Namensangabe. Und das hat auch seine Gründe.
Der Angeklagte wird immer nicken, wenn seine Daten verlesen werden.

Also mit Angabe des Vornamens als natürliche Person. Von einem Richter, Staatsanwalt oder der Protokollantin hingegen wird es keine Vornamen geben. Sonst wäre „Polen offen“. Dann könnte jeder Gesetzesdiener rechtlich belangt werden. Das gilt auch für Zeugen, die in einer Behörde arbeiten. Nehmen wir einen Polizisten an, der als Zeuge vorgeladen wird. Da wird es auch nur eine Dienstbezeichnung und einen NAMEN geben. Als ladungsfähige Adresse wird immer die Dienststelle angegeben. Also nichts mit „wohnhaft“. Fragt dann jemand nach unseren Vornamen, brauchen wir nur „der spielt nicht zur Sache“ zu sagen.

Frage: Habe ich das richtig verstanden, dass wenn jemand zu Gericht geladen wird, dann nur von einer juristischen Person?
Schmidt: So ist es. Und da wir als juristische Personen im Dienst handeln, müssen wir uns nur an die Dienstvorschriften bzw. an die Geschäftsvorschrift halten. Daher machen auch Dienstaufsichtsbeschwerden wenig Sinn. Was der Dienstherr sagt ist für uns bindend. Daher gibt es auch keine rechtskräftigen Beschlüsse und Urteile mehr. Wir erstellen entweder nur Ausfertigungen, was ja nur Entwürfe sind oder lassen bestimmte Dinge bei der beglaubigten Abschrift einfach weg. Der Laie merkt das nicht, weil er auf seinen Anwalt setzt, der aber auch nur als Sache Verteidiger/Rechtsanwalt auftritt und dann natürlich auch keine ordentliche Unterschrift leistet.
So schließt sich der Kreis am Ende immer wieder.

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