Abschließend dann noch die Erkenntnisse, wer was ist im Hütchenspiel:
- Der Inhaber auf dem Perso/Reisepaß ist die physische, menschliche Person (§5PersauswG) mit F a m i l i e n n a m e, dieser darf nur in Hervorhebung (mindestens Familienname) transliteriert werden, nicht transskriptioniert. Somit also M ü l l e r, Fritz (in ei-genem Namen handelnd also). Der Inhaber ist also ein Rechtssubjekt und keine Sache.
2. Die Nutzungsperson (Doppikkonten) als JP unter NAME bezeichnet, stellt das anzuwendende Recht unter 7, 10, 11 EGBGB dar und ist damit pflichtig zur Anwendung, steht in 11 EGBGB, ansonsten formell schon ungültig. Herkunft dieses Sachrechtes ergibt sich aus §21(3)Ziff5PStG. Somit dann auch nicht identisch mit dem Inhaber, der aus anderer Quelle stammt. Bekanntlich dient das PStG zur Erstellung einer Geburtsurkunde und nicht eines Geburtenbuches, somit dann sicher beide Quellen und deren Herkunft nicht identisch sind und aber hier eine Trennung gezogen werden muß. Der Inhaber kann somit keine JP sein,er nutzt dieses Sachrecht,muß es sogar nutzen,weil dem Inhaber durch §6BGB (Wegfall Geschäftsfähigkeit) keine andere Geschäftsfähigkeit zur Verfügung steht. Somit hätte also dann logischerweise der I n h a b e r über die Geschäfstfähigkeit (Lizenzanspruch) der JP zu handeln und nur dafür wurde eine Haftungszusage per Unterschrift erteilt. Das menschliche Wesen ist also da, in der ei-genhändigen Unterschrift, Foto, Größe und Gewicht, jedoch nicht im Melderegister als I n h a b e r registriert. Wäre er registriert als Inhaber der Lizenz, wäre auch der Zugang zu beiden Unterobligationen ü b e r die JP geleistet. Es macht also keinen Sinn zu behaupten, daß der Inhaber eine JP selbst wäre und es macht auch keinen Sinn in diesem bestehenden System die JP abzulehnen, weil es dann ein Entzug der Geschäftsfähigkeit wäre. Ob die Unterschriftsperson dann Chinese, Ukrainer oder Preuße ist spielt überhaupt keine Rolle. Wenn der Inhaber dann seine Lizenz dann selbst nicht beansprucht spielt das schon eine große Rolle, denn dann und nur dann entstehen außervertragliche Geschäfte, denen man dann selbst durch Unwissenheit zustimmt.
Lösung wäre also ganz einfach: da vor dem Gesetz alle gleich sind, nutzen wir doch alle unsere zustehende JP in vertraglicher Haftungszusage, denn..jedermann besitzt einen Vertrag, spätestens ab 14 Jahre. Warum wohl müßte jeder Bedienstete mit dem Dienstausweis einen Personalausweis vorlegen? Weil er die Haftung für dann außervertragliches Handeln übernimmt, deshalb wird der auch nie gezeigt und diese wird dann eben anderen zugetragen.
Letztendlich gehts in di e s e m System ausschließlich um Geschäftsfähigkeit, Haftung, Versicherung und sonst gar nichts. Jedermann sollte dann als Treugeber dann mal das wieder richten, was hier schiefgelaufen ist, denn wenn keiner was tut, läufts so weiter und das wäre für alle Menschen fatal.
Ebenso sind falsche Informationen, die nicht den Vertrags-Leistungsgegenstand betreffen nicht förderlich, weil man sich selbst schädigt.
Die Erkenntnisse aus diversen Recherchen und offen stehenden Quellen kann daher auch jedermann selbst prüfen. Da jedermann dem anderen zur Hilfs-leistung /Nothilfepflicht verpflichtet ist, sollte man also im Sinne der Wahrheit auch nur das schreiben, was der Wahrheit und Prüfung entspricht.
Der Schreiber des Textes hat dies nun nach bestem Wissen und Gewissen getan und distanziert sich in Zukunft von andersweitigem Blödsinn,der in d i e s e m System nie zum Erfolg führen kann. Ebenso hat der Schreiber kein Interesse mehr an unsinnigen Diskussionen die genau das Gegenteil bewirken, insbesondere da hier Tatsachen feststehen und einem falschen Glauben widersprechen..
Wer dann also behauptet, daß der Inhaber eine Juristsiche Person sein soll, der soll kein falsches Zeugnis unter seinen nächsten Mitmenschen verbreiten, nur weil er die Tatsachen nicht kennt und seine geistige Möglichkeit der Überprüfung nicht nutzt.
Wer weiterhin behauptet seine natürliche Person sei geschäftsfähig, obwohl diese im §6BGB (bundesdeutsches Recht-nicht d e u t s c h e s Recht) entzogen wurde, sollte dann bei Nichtnutzung seiner Lizenz halt betreut werden.
In diesem System kann es dann also nur eine Geschäftsfähigkeit geben, genau diese ist im SACHRECHT zu finden, falls man sie erkennt. Diese darf in der Nutzung nicht verändert werden, somit also genau diese in der dort befindlichen Schreibweise den Zugang zu den Unterkonten darstellt.
Wird diese nicht berührt, kann es nie zum Erfolg führen, als sollte sie berührt werden und das ist die Holpflicht des Treugebers selbst. Solange er diese nicht erkennt und auch wirklich tut, wird ihm keiner helfen, im Gegenteil, die Enteignungen, Plünderungen gehen solange weiter bis mal im Schachspiel mindestens ein PATT erreicht wurde und genau das würden wir bei Verstand und Vernunft dann auch erreichen.
Wer dann keine Zeit und keine Lust auf diese Tatsachen hat, der soll sich dann auch alles nehmen lassen, was er besitzt. Dabei wäre der Besitz sogar über das Sachrecht zu begründen, betimmt aber nicht über das handeln mit Fiktionen und fremden Namen, das bewirkt genau das Gegenteil nämlich die Enteignung aller Werte durch Zustimmung.
Quelle: https://www.facebook.com/profile.php?id=100070177089351 Christian Driessen
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