Befreiung Maskenpflicht
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An alle, die gerne eine Befreiung von der Maskenpflicht hätten, aber nicht mehr zum Arzt gehen, weil sie in Sachen Gesundheit selbstverantwortlich leben…. Hab das Problem für mich folgendermassen gelöst…. Harald Kautz-Vella (Man muss eine Befreiung von der Maskenpflicht schriftlich bei sich führen, ist aber nicht verpflichtet sie explizit vorzuzeigen, da sie persönliche Daten enthält.)

[Anm.: oder noch einfacher (siehe mein Bild, ich mags halt schlicht)]

Briefkopf/Adresse (bitte ganz nach rechts!)
Betr.: Befreiung von Maskenpflicht
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach xx Jahren mit wiederholten Körperverletzungen durch Impfungen, der Verschreibung von toxischen Medikamenten, Fehldiagnosen und darauf basierenden Fehlbehandlungen, sowie der leidvollen Erfahrung der daraus resultierenden Erkrankungen, habe ich im Jahr yyyy entschieden, auf der Grundlage des Selbstverteidigungsrechtes gemäß § 32 StGB und des Rechtes auf Politischen Widerstand Grundgesetz Artikel 20 Absatz 4 im Hinblick auf das Recht der körperlichen Unversehrtheit Artikel 2 des Grundgesetzes den Vertretern der Schulmedizin und den staatlichen Gesundheitsbehörden jegliche Autorität über meinen Körper und meine Gesundheit zu entziehen, und praktiziere seitdem in Bezug auf alle medizinischen bzw. gesundheitlichen Belange vollumfängliche Selbstverantwortung.

Erkältungskrankheiten und Virusinfektionen sind gemäß des Naturverständnisses, das meiner Selbstverantwortung zugrunde liegt, biologische Sonderprogramme, die der Selbstreinigung des Körpers von Toxinen und Stoffwechselabfällen dienen. Eine Verhinderung saisonaler Virus-Infektionen ist daher für den gesundheitlichen Allgemeinzustand schädlich – und im Umkehrschluss sind schwerwiegende Verläufe von Erkältungskrankheiten ursächlich nicht eine Folge der Infektion, sondern die Folge erhöhter Giftlast im Körper. Jeglicher therapeutische Ansatz muss für mich persönlich daher bei der präventiven Entgiftung und der Stärkung der Immunabwehr, und nicht beim Infektionsschutz ansetzen.

Wegen der langfristigen schädigenden Folgen einer Verhinderung von Virusinfektionen sowie wegen der gesundheitlichen Nebenwirkungen (Sauerstoffmangel, erhöhtes Risiko bakterieller Co-Infektionen bei der Saisonalen Grippe), die durch das Tragen von Atemschutzmasken verursacht werden, befreie ich mich Kraft dieser oben deklarierten Selbstverantwortung von der Pflicht in der Öffentlichkeit zum Schutz vor Coronainfektionen (Corona = Erkältungsvirus) Atemschutzmasken zu tragen.

Mit freundlichen Grüssen (mittig oder rechts anordnen)

Ort/Datum/Unterschrift

Autor Harald Kautz-Vella

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