5666. Haushaltführung in den Versammlungen
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Anna Maria Riezinger


Copyright- und Markensymbole verwenden oder nicht?
Betrachte die vier Gerichtsbarkeiten:

Boden-Gerichtsbarkeit
Bewohnt von lebenden Männern und Frauen, Tieren und Pflanzen:
Jedes ein Lebewesen.
Jedes ein Selbst.
Eine echte Person.
Einzigartig.
Souverän.
National.

      Land-Gerichtsbarkeit – Untergrund
      Bewohnt von rechtmäßigen Personen:
      Vertreten lebende Menschen.
      Privatwirtschaft.
      Uninkorporiert.
      Eingetragen/Beurkundet.
      Nicht kommerziell.
      „Tot“ (Staatsbürger der Staaten).
      International.

      Wasser-Gerichtsbarkeiten – Admiralty & Maritime
      Bewohnt von legalen Personen:
      Öffentliche Unternehmen.
      Korporationen / Inkorporiert.
      Registriert.
      Kommerziell.
      „Tot“ (U.S. Citizens).
      International.

      Luft-Gerichtsbarkeit – Luft, Himmel, Weltraum
      Bewohnt von LEGAL PERSONS:
      ÖFFENTLICHE UNTERNEHMEN.
      INKORPORIERT.
      REGISTRIERT.
      VERTRÄGE.
      GEMEINDEN.
      „TOT“ (citizens of the United States).
      Global.
      Du kannst in allen drei „bewohnten“ Gerichtsbarkeiten Urheberrechte oder
      Marken besitzen.
      Wenn das Urheberrecht oder die Marke einer rechtmäßigen Person gehört,
      nennt man dies ein „privates Urheberrecht“ oder eine „private Marke“.
      Man kann es auch als „eingetragenes (recorded) Urheberrecht“ oder
      „eingetragene Marke“ bezeichnen.
      Wenn das Urheberrecht oder die Marke einer legalen Person gehört, spricht
      man von einem „registrierten Urheberrecht“ oder einer „registrierten Marke“.
      Wenn das Urheberrecht oder die Marke einer LEGAL PERSON gehört, kann dies
      in diesem Land als „US-Urheberrecht“ oder „US-Marke“ bezeichnet werden,
      oder sogar als „kommunales Urheberrecht“ usw.
      Die Frage kam auf, ob wir Copyright- und Markensymbole verwenden können,
      und die Antwort lautet: Ja, natürlich.
      Lebende Menschen verwenden handschriftliche Urheberrechts- und
      Markenzeichen-„Hinweise“, derselben Art wie die maschinengedruckten
      Versionen, die von Unternehmen/Körperschaften benutzt werden.

      Urheberrechte und Marken, die von Rechtmäßigen Personen verwendet
      werden (z. B. die New Jersey Assembly), nutzen selbstverständlich gedruckte
      oder getippte Copyright- oder Trademark-Symbole wie andere Unternehmen
      Körperschaften auch, aber wenn der Kontext nicht eindeutig auf ein
      Unternehmen der Land-Gerichtsbarkeit verweist, laufen wir Gefahr,
      fälschlicherweise als ein Unternehmen der See-Gerichtsbarkeit identifiziert zu
      werden.
      Wir haben daher zunächst davon abgeraten, maschinengedruckte Symbole für
      Dokumente der Land-Gerichtsbarkeit zu verwenden, aber das lässt Kunstwerke
      und andere „Produkte“ im offenen öffentlichen Bereich zurück – und das
      wollen wir auch nicht.
      Sicherlich, wenn es um die Staatssiegel und Veröffentlichungen der State
      Assemblies geht, ist klar, welche Gerichtsbarkeit wir bewohnen, und es gibt
      keinen Grund, unsere rechtmäßigen Copyright- und Trademark-„Hinweise“ –
      die kleinen Symbole – nicht zu verwenden.
      Es ist außerdem angebracht, das Kunstwerk und dessen Eigentum im Namen
      der Assembly beim State LRO einzutragen.
      Wir gehen diesen Prozess gerade mit einem Wasserzeichen durch. Wir haben
      den Künstler gebeten, die Nutzung des Urheberrechts an der Wasserzeichen-
      Grafik als „work for hire“ zu übertragen, und wir tragen dies als Eigentum der
      Föderation ein.
      Du wirst feststellen, dass die de-facto-Körperschafts-„Regierung“ immer
      „registrierte Urheberrechte“ und Markenhinweise verwendet, während wir
      „recorded copyrights“ usw. verwenden.
      Wie üblich ist es eine Frage des Wissens, wo man sich befindet –
      welche Gerichtsbarkeit – und welchen Prozess man verwendet, entweder
      „recording“ oder „registration“. Aber wir sind nicht länger taub, stumm und
      still.
      Wenn unser eingetragenes (recorded) Copyright-Hinweis fälschlich für ein
      registriertes gehalten wird, können wir die eingetragenen
      Eigentumsdokumente vorlegen.
      Großmutter

        Link zum englischen Original: http://annavonreitz.com/assemblyhousekeeping.pdf
        Über 5000 weitere Beiträge von Anna Maria Riezinger für die Aufklärung, den
        Kompetenzerwerb, den Erhalt der Freiheit des/der Menschen und den Not-Wendenden
        Bewusstseinswandel stehen frei zur Verfügung auf der englischen Website von Anna Maria
        Riezinger, die laufend gepflegt ist von Paul Stramer unter der URL:www.annavonreitz.com
        Zahlreiche weitere Übersetzungen der Beiträge von Anna Maria Riezinger befinden sich auf
        dem dafür bestimmten Telegram-Kanal des Übersetzers: https://t.me/freiheitschmied

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