NICHT- schuldig im Sinne der Anklage
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NICHT- schuldig im Sinne der Anklage

Der Fall Gaus

Im Nürnberger Rachetribunal der Sieger 1945/46 wie in den zwölf Nachfolgeprozessen wurde von den Gerichten gegen fundamentale europäische Rechtsnormen verstoßen, indem unter anderem für Taten bestraft wurde, die zum Zeitpunkt ihres Begehens nicht unter Strafe standen, indem Verfasser des Gerichtsstatuts, Ankläger und Richter derselben einen Partei angehörten und keine unabhängigen Richter vorhanden waren, indem keine Berufung oder Revision möglich war, indem die Verteidiger in ihren Möglichkeitenstark behindert wurden. So war Nürnberg die schwere Verhöhnung des Rechts, auch, weil die anklagenden und richtenden Sieger sich teilweise derselben oder schwererer Verbrechen hatten zuschulden kommen lassen, als sie den Deutschen vorwarfen.

Erstmalig wurden hier auch ganze Organisationen, wie Sicherheitsdienst (SD) und Geheime Staatspolizei (Gestapo), und Truppenteile, wie die SS, als verbrecherische Organisationen verurteilt, obwohl es nur individuelle Schuld gibt. Das ist auch mit ein Grund, warum die Nürnberger Siegerjustiz nicht als Recht betrachtet werden kann.

Dass einem US-Verteidiger im KRUPP-Prozeß die Einreise nach Deutschland verweigert wurde, dass am 16. Januar 1948 im KRUPP-Prozeß sechs Verteidiger wegen angeblicher Mißachtung des Gerichts (Contempt of Court) im Gerichtssaal verhaftet, ohne Anhörung drei Tage in Haft gehalten und dann zu einer Freiheitsstrafe von drei Tagen Haft verurteilt wurden, wirft weiteres bezeichnendes Licht auf diese Willkür- und Terrorjustiz der Alliierten. Dass das Versailler Diktat als Begründung der politischen Entwicklung in Deutschland zur Weimarer Zeit und für die Machtübernahme HITLERS von der Verteidigung nicht einmal erwähnt werden durfte, zeigt das ganze schlechte Gewissen und die Verlogenheit dieser alliierten Justiz«.

Geurteilt wurde auf Grund erst nach den vorgeworfenen Taten festgesetzten Rechts und damit im eklatanten Verstoß gegen das grundlegende abendländische Rechtsprinzip: »Nulla poena sine lege«(Keine Strafe ohne Gesetz). Rechtsetzer, Ankläger und Richter entstammten derselben Partei, den Alliierten. Berufung war nicht möglich. Es gab sogar Sippenhaft in Nürnberg: Wegen Verhandlungs- und Haftunfähigkeit seines greisen Vaters Gustav wurde Alfried KRUPP VON BOHLEN UND HALBACH angeklagt, verurteilt und bis 1951 inhaftiert.

Ein weiteres Ereignis, das die Nürnberger Rachejustiz grell beleuchtet, ist der Vorfall um den ehemaligen Leiter der Rechtsabteilung im Auswärtigen Amt,Ministerialdirektor Dr. Friedrich GAUS. Er war in Berlin als Völkerrechtler für Verträge und deren Formulierung zuständig gewesen.

Angeklagt war auch der Staatssekretär im Auswärtigen Amt, Ernst VON WEIZSÄCKER, der nach dem Außenminister der höchste Beamte im Auswärtigen Amt gewesen war. Er durfte als einziger einen amerikanischen Verteidiger, Mr. Waren MAGEE aus Washington, haben. Sein deutscher Verteidiger war Rechtsanwalt Helmut BECKER. Dieser fragte nun im Kreuzverhör den seinen Mandanten VON WEIZSÄCKER belastenden Zeugen GAUS, ob er seine Aussagen unter einem von irgendeiner Seite ausgeübten Zwang gemacht habe, »GAUS verneinte. BECKER warnte ihn eindringlich, er stehe unter Eid und möge seine Antwort genau überlegen. GAUS blieb bei seinem Nein,«

Dann müsse er, sagte BECKER, zu seinem Bedauern das Protokoll der Vernehmung von GAUS durch KEMPNER verlesen, das VON WEIZSÄCKERS amerikanischer Verteidiger auf irgendeine Weise in seinen Besitz gebracht hatte.

»In dem Verhör hatte KEMPNER dem ängstlichen GAUS stark zugesetzt und ihm, der während des Dritten Reiches RIBBENTROPS juristischer Berater gewesen war, schließlich die Auslieferung an Rußland angedroht. Als GAUS in panischem Entsetzen den Ankläger anflehte, dieser möge doch an seine Frau und seine Kinder denken, erklärte KEMPNER, für solche Bitten sei es zu spät, das hätte GAUS sich eher überlegen sollen, jetzt heiße es: mitgegangen, mitgefangen, mitgehangen. Erst als der völlig verzweifelte Mann unter Tränen bat, doch Mitleid mit ihm zu haben, zeigte ihm KEMPNER den Rettungsweg. Er solle sich der Anklagebehörde als Zeuge gegen seine früheren Kollegen zur Verfügung stellen. Zwei Tage nach dieser Vernehmung durch KEMPNER war GAUS aus der Haft entlassen worden. Wenige Tage später unterschrieb er seine berüchtigte Kollektivschulderklärung für die deutschen Beamten.

Seitdem arbeitete er im Vorzimmer KEMPNERS für die Anklage. Nachweisbar äußerte GAUS in den Vernehmungen, die vor der Haftentlassung lagen, andere Ansichten als in den Aussagen, die später von ihm gemacht wurden. Er musste für seine Freilassung teuer bezahlen.

Es war schrecklich, als BECKER seine Verlesung schloss und sich an GAUS wandte, ob er immer noch behaupten wolle, nicht unter Zwang vor dem Gericht ausgesagt zu haben. Beide Hände vor dem Gesicht geschlagen, saß der große Jurist totenblass und zusammengesunken da und schwieg. Er könne auf die Antwort verzichten, sagte BECKER. Es war eine moralische Hinrichtung.

Viele deutsche Beamte und Militärs, die sich nicht ebenso als falsche Zeugen missbrauchen lassen wollten, wurden von den Westalliierten an den Osten ausgeliefert und kamen dort meistens um.

Andere unterschrieben die von ihnen verlangten, in Wirklichkeit unzutreffenden Aussagen und erhielten dadurch in vielen Fällen die Freiheit.

Etablierte Historiker scheuten sich nicht, diese so erpressten Äußerungen als historische Quellen und Belege zu werten.

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Quelle / Literaturverweise, Dokumente

Hrowe H. SAUNDERS, Forum der Rache, Druffel, Leoni 1986, S. 321; Neuauflage:

Kiel 2005.

Freda UTLEY, Kostspielige Rache, H. H. Nölke, Hamburg ‚1952, S. 171.

Werner MASER, Nürnberg, Econ-Verlag, Düsseldorf 1977, S. 583.

Richard PEMSEL, Hitler — Revolutionär, Staatsmann, Verbrecher?, Grabert, Tübingen 1986,

S. 170 f.

Brief von Bischof Otto DIBELIUS an Gräfin SCHWERIN VON KROSIGK, veröffentlicht

in der schweizerischen Z e i t u n g Der Bund, Bern, am 16. 5. 1949, auch in: Maurice BARDECHE, Nürnberg oder die

Falschmünzer, Karl Heinz Priester, Wiesbaden 1957, S. 38.

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Interessant zu wissen:

Helmut BECKER war der Sohn des früheren preußischen Kultusministers (1921

und 1925-30) Carl Heinrich BECKER (1876-1933). Ernst VON WEIZSÄCKERS Hilfsverteidiger

war einer seiner Söhne, Richard VON WEIZSÄCKER, der 1984 Bundespräsident

wurde.

Lutz Graf SCHWERIN VON KROSIGK, Memoiren, Seewald, Stuttgart 1977, S. 281.

Robert M. KEMPNER, geboren am 17. 10. 1899 in Freiburg/Br., war bis 1933 Justitiar im preußischen Innenministerium, emigrierte als Jude 1933 nach Italien und Frankreich, 1939 in die USA, wurde dort juristischer Berater der US-Regierung und war 1945 bis 1948 als Ankläger bei den Nürnberger Prozessen tätig. Er starb am 15. 8. 1993 in Königstein/Taunus. Er wurde nicht wegen Nötigung belangt. Bei seinem Tod erklärte Berlins Regierender Bürgermeister DIEPGEN: »Berlin

war stolz auf ihn!«

Quelle: Undine/FB

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