Souverän
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...Das Wort stammt vom französischen Wort souverain und vom lateinischen superanus = „darüber befindlich, überlegen“.[3] Super bedeutet im Lateinischen „oben, auf, darüber“. Das eng verwandte Wort Souveränität hat die gleiche mittellateinische Wurzel, leitet sich aber von frz. souveraineté ab.

In der Rechtslehre von Carl Schmitt (1928) wird der Souverän vom Ausnahmezustand her begriffen: „Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet.“ Diesen Grundsatz nutzte Schmitt zur Rechtfertigung der Diktatur, wobei er zwei Formen unterschied:

Die kommissarische Diktatur, wie sie etwa die Römische Republik kannte. Der römische Diktator agierte außerhalb der Verfassung, um eben diese Verfassung zu schützen und möglichst bald wiedereinzusetzen.
Die souveräne Diktatur, die die bestehende Ordnung beseitigen und eine neue durchsetzen bzw. diese erst herstellen will. Somit billigt Schmitt dem souveränen Diktator schrankenlose Handlungsfreiheit zu, die dem pouvoir constituant diktiert und von ihm gleichzeitig legitimiert wird.[2]

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