american dollar bills and vintage light box with inscription

15 U.S. Code § 1692g – Validation of debts
5 (1)

Klicke um zu bewerten!
[Gesamt: 1 Durchschnitt: 5]

15 U.S. Code § 1692g – Validation of debts
• U.S. Code
• Notes
Within five days after the initial communication with a consumer in connection with the collection of any debt, a debt collector shall, unless the following information is contained in the initial communication or the consumer has paid the debt, send the consumer a written notice
prev | next
(a) NOTICE OF DEBT; CONTENTS
containing—
(1) the amount of the debt;
(2) the name of the creditor to whom the debt is owed;
(3) a statement that unless the consumer, within thirty days after receipt of the notice, disputes the validity of the debt, or any portion thereof,
the debt will be assumed to be valid by the debt collector;
(4) a statement that if the consumer notifies the debt collector in writing within the thirty-day period that the debt, or any portion thereof, is disputed, the debt collector will obtain verification of the debt or a copy of a judgment against the consumer and a copy of such verification or judgment will be mailed to the consumer by the debt collector; and
(5) a statement that, upon the consumer’s written request within the thirty-day period, the debt collector will provide the consumer with the name and address of the original creditor, if different from the
current creditor.
(b) DISPUTED DEBTS
If the consumer notifies the debt collector in writing within the thirty-day period described in subsection (a) that the debt, or any portion thereof, is
disputed, or that the consumer requests the name and address of the original creditor, the debt collector shall cease collection of the debt, or any disputed portion thereof, until the debt collector obtains verification of the debt or a copy of a judgment, or the name and address of the
original creditor, and a copy of such verification or judgment, or name and address of the original creditor, is mailed to the consumer by
the debt collector. Collection activities and communications that do not otherwise violate this subchapter may continue during the 30-day period referred to in subsection (a) unless the consumer has notified
the debt collector in writing that the debt, or any portion of the debt, is disputed or that the consumer requests the name and address of the original creditor. Any collection activities and communication during the 30-day period may not overshadow or be inconsistent with the disclosure

of the consumer’s right to dispute the debt or request the name and address of the original creditor.
(c) ADMISSION OF LIABILITY
The failure of a consumer to dispute the validity of a debt under this section may not be construed by any court as an admission of liability by the consumer.
(d)LEGAL PLEADINGS
A communication in the form of a formal pleading in a civil action shall not be treated as an initial communication for purposes of subsection (a).
(e)NOTICE PROVISIONS
The sending or delivery of any form or notice which does not relate to the collection of a debt and is expressly required by title 26, title V of Gramm- Leach-Bliley Act [15 U.S.C. 6801 et seq.], or any provision of Federal
or State law relating to notice of data security breach or privacy, or any regulation prescribed under any such provision of law, shall not be treated as an initial communication in connection with debt collection for purposes of this section.
(Pub. L. 90–321, title VIII, § 809, as added Pub. L. 95–109, Sept. 20, 1977, 91 Stat. 879; amended Pub. L. 109–351, title VIII, § 802, Oct. 13, 2006, 120 Stat. 2006.)
Quelle: https://www.law.cornell.edu/uscode/text/15/1692g

Übersetzung:
15 U.S. Code § 1692g – Validierung von Schulden

  • U.S. Code
  • Anmerkungen
    prev | next
    (a) SCHULDENMITTEILUNG; INHALT
    Innerhalb von fünf Tagen nach der ersten Kontaktaufnahme mit einem Verbraucher im Zusammenhang mit der Eintreibung einer Schuld muss ein Inkassobüro dem Verbraucher eine schriftliche Mitteilung zukommen lassen, die Folgendes enthält, sofern die folgenden Informationen nicht in der ersten Kontaktaufnahme enthalten sind oder der Verbraucher die Schuld bezahlt hat
    (1) die Höhe der Schuld;
    (2) den Namen des Kreditgebers, dem die Schuld geschuldet wird;
    (3) eine Erklärung, dass der Inkassobetrieb die Forderung oder einen Teil davon als gültig betrachtet, wenn der Verbraucher nicht innerhalb von dreißig Tagen nach Erhalt der Mitteilung die Gültigkeit der Forderung oder eines Teils davon bestreitet;

(4) eine Erklärung, dass, wenn der Verbraucher den Inkassobeauftragten innerhalb der dreißigtägigen Frist schriftlich darüber informiert, dass die Schuld oder ein Teil davon bestritten wird, der Inkassobeauftragte eine Überprüfung der Schuld oder eine Kopie eines Urteils gegen den Verbraucher einholen wird und eine Kopie einer solchen Überprüfung oder eines solchen Urteils vom Inkassobeauftragten an den Verbraucher gesandt wird; und
(5) eine Erklärung, dass der Inkassobeauftragte dem Verbraucher auf dessen schriftlichen Antrag innerhalb der Dreißigtagesfrist den Namen und die Anschrift des ursprünglichen Kreditgebers mitteilt, falls dieser sich vom derzeitigen Kreditgeber unterscheidet.
(b) STREITIGE SCHULDEN
Teilt der Verbraucher dem Inkassobüro innerhalb der in Unterabschnitt (a) beschriebenen Frist von dreißig Tagen schriftlich mit, dass die Forderung oder ein Teil davon bestritten wird, oder fordert der Verbraucher den Namen und die Anschrift des ursprünglichen Kreditgebers an, so stellt das Inkassobüro die Einziehung der Forderung oder eines Teils davon ein, bis das Inkassobüro eine Überprüfung der Forderung oder eine Kopie eines Urteils oder den Namen und die Anschrift des ursprünglichen Kreditgebers erhält und eine Kopie dieser Überprüfung oder dieses Urteils oder den Namen und die Anschrift des ursprünglichen Kreditgebers an den Verbraucher schickt. Inkassotätigkeiten und Mitteilungen, die nicht anderweitig gegen dieses Unterkapitel verstoßen, können während der in Unterabschnitt (a) genannten 30- Tage-Frist fortgesetzt werden, es sei denn, der Verbraucher hat dem Inkassounternehmen schriftlich mitgeteilt, dass die Schuld oder ein Teil der Schuld bestritten wird oder dass der Verbraucher den Namen und die Anschrift des ursprünglichen Kreditgebers verlangt. Alle Inkassotätigkeiten und Mitteilungen während der 30-Tage-Frist dürfen die Offenlegung des Rechts des Verbrauchers, die Forderung zu bestreiten oder den Namen und die Anschrift des ursprünglichen Kreditgebers zu verlangen, nicht überschatten oder damit unvereinbar sein.
(c) ANERKENNUNG DER HAFTUNG
Das Versäumnis eines Verbrauchers, die Gültigkeit einer Schuld gemäß diesem Abschnitt zu bestreiten, darf von einem Gericht nicht als Anerkenntnis der Haftung des Verbrauchers ausgelegt werden.
(d) RECHTLICHE SCHRIFTSTÜCKE
Eine Mitteilung in Form eines förmlichen Schriftsatzes in einer Zivilsache wird nicht als erste Mitteilung im Sinne von Unterabschnitt (a) behandelt.
(e)MITTEILUNGSBESTIMMUNGEN
Die Übersendung oder Zustellung eines Formulars oder einer Mitteilung, die sich nicht auf die Einziehung einer Forderung bezieht und ausdrücklich durch Titel 26, Titel V des Gramm- Leach-Bliley Act [15 U.S.C. 6801 et seq.] oder eine Bestimmung des Bundes- oder Landesrechts in Bezug auf die Benachrichtigung über eine Verletzung der Datensicherheit oder des Datenschutzes oder eine im Rahmen einer solchen Rechtsvorschrift vorgeschriebene Regelung vorgeschrieben ist, wird für die Zwecke dieses Abschnitts nicht als erste Mitteilung im Zusammenhang mit der Forderungseinziehung behandelt.
(Pub. L. 90-321, Titel VIII, § 809, ergänzt durch Pub. L. 95-109, Sept. 20, 1977, 91 Stat. 879; geändert Pub. L. 109-351, title VIII, § 802, Oct. 13, 2006, 120 Stat. 2006.)
Quelle: https://www.law.cornell.edu/uscode/text/15/1692g

Print Friendly, PDF & Email
Klicke um zu bewerten!
[Gesamt: 1 Durchschnitt: 5]

#########################

Wenn Du magst kannst Du uns, für die Mühe und den Zeitaufwand einen Kaffee hinterlassen,
Vielen Dank❤️🙏🏻❤️🙏🏻❤️🙏🏻

Die Redaktion distanziert sich vorsorglich von jedem Artikel. Die Artikel spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung der Redaktion wieder, vielmehr dienen sie nur zur freien Meinungsbildung. Niemand ist perfekt, und Irrtum ist möglich. Zudem: es ist nur eine Information und hat nicht zwangsläufig die Aufmerksamkeit der Redaktion.

Als Amazon-Partner verdient der Blogbetreiber an qualifizierten Verkäufen über die im Blog eingefügten Amazon-Links. Dieser Verdienst wird nahezu vollständig in Tierfutter umgesetzt.

Um Beiträge zu kommentieren oder mit Sternen zu bewerten musst Du registriert und angemeldet sein. Noch nicht eingeschrieben?

Waldkraft

„Chlordioxid ist der wirksamste Bakterienkiller, den die Menschheit kennt.“


👉 Chlordioxid von Waldkraft

Folge uns auf Telegram

Folge uns auf Telegram
https://t.me/+OsDKFYUGdoZkYTdi
18,99 EUR Amazon Prime
Stand: 23. April 2024 7:38 time
Jetzt auf Amazon kaufen

Print Friendly, PDF & Email

Kommentar hinterlassen